Sichtprüfung

Vor der sicherheitstechnischen Kontrolle ist das Betriebsmittel einer umfassenden Sichtprüfung zu unterziehen. Mit der Sichtprüfung werden nachweislich 80% aller Fehler aufgedeckt! Das Gerät ist nur dann zu öffnen, wenn ein Verdacht auf einen Sicherheitsmangel nur auf diese Weise geklärt werden kann. Ein Gerät, bei dem ein Mangel zu einer Gefährdung führen kann, ist aus dem Verkehr zu ziehen und entsprechend zu kennzeichnen.

Beispielhafte Prüfpunkte

  • Typenschild
  • Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen
  • Begleitpapiere
  • Schäden am Gehäuse und der Anschlussleitung
  • Anzeichen von Überlastung und unsachgemässem Gebrauch
  • Unzulässige Eingriffe und Änderungen
  • Zustand der Abdeckungen
  • Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion
  • Freie Kühlöffnungen
  • Verhinderung des Einsteckens falscher Geräte (Steckerleisten)
etc.